SCHULSOZIALARBEIT
Sandra Guerrero
Schulsozialarbeiterin Städt. Helen-Keller-Realschule
Büro Zi.220 (2 Stock)
Tel.: 089 992 906 35 | Handy: 0160 97212897
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Ziele und Präventionsgespräche für die Homepage
Innerschulische Themen:
- Gewaltandrohung
- Mobbing
- Schwierigkeiten, Regeln einzuhalten
Außerschulisch z.B. bei
- häuslicher Gewalt
- sexuellem Missbrauch
- finanzieller Armut
- Trennungsproblemen
- Verwahrlosung
- Schwierigkeiten in der Persönlichkeitsentwicklung
- Beziehungsproblemen
Beratung von Schülerinnen und Schülern, insbesondere bei individuellen Problemen im Sozialraum Schule und bei allen weiteren Fragen des alltäglichen Lebens. Gemeinsam wird nach einer Lösung oder weiteren Unterstützungsmöglichkeiten und Hilfsangeboten gesucht.
Im Rahmen der Präventivarbeit…
Rund um Schule:
- Stress mit Noten und Leistungsdruck
- Fehlende Motivation
- Mobbing in der Klasse
- Streitschlichtung zwischen Schüler*innen
Persönliche Probleme:
- Ärger mit Eltern oder Geschwistern
- Liebeskummer oder Probleme in der Beziehung
- Streit im Freundeskreis
- Akute Krisen (z.B. Panikattacken)
- Belastende Situationen
- Wenn mal alles zu viel wird…
Generell kann man mit jedem Thema in die Beratung kommen.
Aufgaben und Einsatzbereiche für Lehrkräfte
Die Schulsozialpädagoginnen und Schulsozialpädagogen unterstützen die Erziehungsarbeit gemäß Art. 60 Abs. 3 BayEUG durch klassen- und gruppenbezogene Präventionsmaßnahmen, die sich grundsätzlich an alle Schülerinnen und Schüler richten, und unterstützen die Lehrkräfte bei der Wertebildung.
Zu den Kernaufgaben der Schulsozialpädagoginnen und Schulsozialpädagogen gehören:
- Gewalt- und Mobbingprävention,
- Werte- und Persönlichkeitsbildung.
Insbesondere bei den folgenden Handlungsfeldern können sie nach den jeweiligen schulischen Erfordernissen einbezogen werden:
- Prävention sexuellen Missbrauchs,
- Förderung der Gesundheit und Suchtprävention,
- Förderung von Partizipation und Demokratie,
- Förderung der Integration von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund.
Der Einsatz der Schulsozialpädagoginnen und Schulsozialpädagogen erstreckt sich dabei auf die
- Konzeption und Durchführung von Kurseinheiten für Schülerinnen und Schüler mit Methoden der Gewalt-, Mobbing- und Missbrauchsprävention, der interkulturellen Arbeit, der Erlebnispädagogik und der Medienerziehung,
- Mitwirkung bei Projekttagen, bei schulinternen Fortbildungen und Pädagogischen Tagen für Lehrkräfte sowie bei Veranstaltungen für Eltern,
- Teilnahme als Begleitperson an Schülerfahrten, vgl. Nr. 4 der „Durchführungshinweise zu Schülerfahrten“, Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 9. Juli 2010, Az. II.1-5S4432-6.61 208.
Dieser Einsatz erfolgt in Zusammenarbeit mit den Lehrkräften der Schule.
Falls im Anschluss an gruppenbezogene Angebote der Schulsozialpädagoginnen und Schulsozialpädagogen Nachgespräche erforderlich werden, kann dies der Abrundung der Präventionsarbeit dienen. Ist eine weitergehende Intervention oder individuelle Beratung erforderlich, fällt dies gemäß der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Schulberatung in Bayern vom 29. Oktober 2001 (KWMBl. I S. 454, StAnz. Nr. 47), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 1. August 2019 (BayMBl. Nr. 316) geändert worden ist, in den Aufgabenbereich der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen und Beratungslehrkräfte. Eine konkrete Unterstützung erfolgt dann je nach Zuständigkeit durch Klassenlehrkräfte, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, Beratungslehrkräfte, Verbindungslehrkräfte, Förderlehrkräfte, Mobile Sonderpädagogische Dienste oder anderes pädagogisches Personal.